Exit & Übernahme

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Digitale Assets im Exit: Was Web3-Startups vorbereiten müssen

Digitale Assets im Exit: Welche Wege Web3-Startups haben, wie Token, MiCAR und Verwahrung den Unternehmenswert beeinflussen und was Käufer prüfen.

DN

Aktualisiert am 17.10.2026

Digitale Assets als Exit-Strategie: So verbessern Web3-Startups ihre Wertschöpfung

Für Web3-Startups spielen digitale Assets beim Exit eine doppelte Rolle: Sie sind oft Teil des Geschäftsmodells – als Token, Protokollanteile oder Kryptobestände in der Treasury – und sie werden in der Due Diligence genau geprüft. Wer seine Token-Struktur, Verwahrung und Dokumentation nicht im Griff hat, verliert bei Verkauf oder Finanzierungsrunde schnell an Bewertung oder Vertrauen.

Gleichzeitig ist der Markt für Übernahmen wieder in Bewegung. Laut Daten von Crunchbase zahlten Käufer im ersten Halbjahr 2025 knapp 100 Milliarden US-Dollar für Startups mit veröffentlichtem Kaufpreis, ein Plus von 155 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum – allerdings stark geprägt von einzelnen Großdeals.

Dieser Artikel zeigt, welche Exit-Wege Web3-Gründer haben, welche Rolle Token dabei spielen, worauf Käufer bei digitalen Assets achten und wie du dich ab dem ersten Tag vorbereitest. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand der Angaben ist Oktober 2026.

Exit-Optionen für Web3-Startups

Die klassischen Wege gelten auch im Kryptomarkt: Verkauf an einen strategischen Käufer, Verkauf an einen Finanzinvestor oder in seltenen Fällen ein Börsengang. Strategische Käufer sind häufig etablierte Krypto-Unternehmen, Zahlungsdienstleister oder Analysefirmen, die Technologie und Team einkaufen. Beispiele aus 2025 sind laut Medienberichten die Übernahme des Zahlungsanbieters Helio durch MoonPay und von Alterya durch Chainalysis.

Dazu kommen Varianten, die es nur im Web3-Umfeld gibt:

  • Verkauf gesperrter Token oder Token-Ansprüche: Frühe Investoren und Gründer veräußern Anteile außerbörslich (OTC) an spezialisierte Käufer.
  • Übergabe an eine Community-Struktur: Ein Protokoll wird schrittweise an eine DAO oder Stiftung übergeben, das Gründerteam zieht sich zurück.
  • Acqui-hire: Ein größeres Unternehmen übernimmt vor allem das Team.

Welche Variante realistisch ist, hängt stark davon ab, ob dein Unternehmen klassisches Eigenkapital, Token oder beides ausgegeben hat. Grundsätzliches zu Investoren und Runden findest du im Beitrag Investoren finden.

Token als strategisches Instrument

Token sind kein Ersatz für ein tragfähiges Geschäftsmodell. In den Jahren 2021 und 2022 wurden viele Projekte über Token-Verkäufe finanziert, bevor ein funktionierendes Produkt existierte. Viele davon sind gescheitert, das Vertrauen von Investoren hat gelitten.

Heute achten Investoren stärker auf Traktion: aktive Wallets, Nutzerbindung, Transaktionsvolumen und Umsätze. Viele Projekte starten mit klassischem Wagniskapital, bauen ein Produkt und führen einen Token erst später ein, etwa zur Steuerung eines Protokolls oder zur Einbindung der Community. Mehr zu den Möglichkeiten liest du im Beitrag über Tokenisierung in der Startup-Finanzierung.

Digitale Assets und Unternehmenswert

Für den Exit ist entscheidend, wie Token und Unternehmensanteile zusammenhängen. Käufer fragen: Wer hält welche Token? Gibt es Sperrfristen (Vesting), und was passiert damit beim Verkauf? Welche Rechte haben Token-Inhaber gegenüber der Gesellschaft? Unklare Antworten führen zu Abschlägen oder Garantieforderungen im Kaufvertrag.

Regulierung: MiCAR verändert den Markt

In der EU gilt seit Ende 2024 die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Wer Token öffentlich anbietet, braucht in der Regel ein Whitepaper, das der Aufsicht vorher übermittelt wird. Wer Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, etwa Verwahrung, Handel oder Tausch für Kunden, braucht eine Erlaubnis. In Deutschland ist die BaFin zuständig, ergänzt durch das Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Für den Exit bedeutet das: Eine vorhandene Erlaubnis kann ein wertvoller Teil des Unternehmens sein, weil Käufer sich einen langen Genehmigungsprozess sparen. Umgekehrt sind fehlende Erlaubnisse oder nicht konforme Token-Angebote ein erhebliches Risiko, das Käufer in der Prüfung aufdecken.

Digitale Assets verwahren: Prüfpunkt in der Due Diligence

Professionelle Verwahrung ist für Unternehmen, die mit Kryptowerten arbeiten, Pflicht. Investoren und Käufer prüfen in der Due Diligence, wie Schlüssel verwaltet werden, wer Transaktionen freigeben darf und wie Verluste verhindert werden.

Lösung Prinzip Geeignet für
Software-Wallet (non-custodial) Nutzer verwaltet Schlüssel selbst in einer App Privatpersonen, kleine Beträge, Tests
Hardware-Wallet / Cold Storage Schlüssel offline auf einem Gerät längerfristige Bestände
Multi-Signature-Wallet mehrere Freigaben für jede Transaktion Unternehmens-Treasury
Regulierter Verwahrer lizenzierter Dienstleister hält die Assets größere Bestände, institutionelle Anforderungen

Am Markt gibt es zahlreiche Wallet-Apps für Privatnutzer, etwa Best Wallet, das sich als nicht verwahrende Multi-Chain-Wallet beschreibt. Solche Apps eignen sich, um sich mit der Technik vertraut zu machen. Für die Treasury eines Unternehmens reichen sie in der Regel nicht aus: Hier sind Mehrfachfreigaben, Rollenrechte, Protokollierung und gegebenenfalls ein regulierter Verwahrer gefragt. Sei zudem vorsichtig bei Funktionen wie Token-Presales, die viele Wallet-Apps anbieten – sie sind hochriskant und oft unreguliert.

Checkliste für die Treasury

  • Schriftliche Richtlinie: Wer darf was freigeben, ab welchem Betrag?
  • Mehrfachfreigaben für alle relevanten Wallets
  • Sichere, getrennte Aufbewahrung von Wiederherstellungsphrasen
  • Vollständige Transaktionshistorie mit Kursnachweisen
  • Regelmäßige Abstimmung zwischen Wallet-Beständen und Buchhaltung

Steuern und Bilanzierung

Halten Unternehmen Kryptowerte im Betriebsvermögen, sind sie laut BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bei Bilanzierung als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter zu aktivieren; es gelten die allgemeinen Buchführungspflichten. Gewinne aus dem Verkauf sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Beim Exit kommen weitere Fragen hinzu, etwa wie Token-Bestände bewertet werden und wie Veräußerungsgewinne der Gesellschafter besteuert werden. Hol dir dafür früh spezialisierte Steuerberatung.

Typische Fehler, die den Exit gefährden

  • Private Wallets der Gründer: Wenn Unternehmensbestände auf persönlichen Wallets liegen, ist kaum nachweisbar, was der Gesellschaft gehört.
  • Mündliche Token-Zusagen: Versprechen an frühe Unterstützer, Berater oder Mitarbeitende tauchen spät auf und verwässern die Struktur.
  • Unklare Rechtslage: Ein Token-Verkauf ohne Prüfung der Erlaubnis- und Prospektpflichten kann noch Jahre später Haftungsfragen auslösen.
  • Fehlende Belege: Ohne Transaktionshistorie und Kursnachweise lassen sich digitale Assets weder sauber bilanzieren noch bewerten.
  • Unprüfte Handelsplätze: Bestände auf wenig vertrauenswürdigen Börsen sind ein Klumpenrisiko. Worauf du bei der Auswahl achten solltest, beschreibt unser Ratgeber zur Wahl der Krypto-Börse.

Viele dieser Fehler lassen sich mit geringem Aufwand vermeiden, wenn du sie früh angehst. Im Verkaufsprozess dagegen kosten sie Zeit, Anwaltshonorare und oft einen Teil des Kaufpreises.

Exit-Vorbereitung ab dem ersten Tag

Die Planung des Ausstiegs beginnt mit der Gründung. Diese Punkte zahlen sich aus, wenn Käufer oder Investoren genauer hinsehen:

  1. Saubere Cap Table: Gesellschaftsanteile, Optionen, Token-Zusagen und SAFTs vollständig dokumentieren.
  2. Rechte am geistigen Eigentum: Code, Marken und Domains müssen der Gesellschaft gehören, nicht einzelnen Gründern oder Freelancern.
  3. Rechtssichere Token-Struktur: Rechtliche Einordnung, Whitepaper und Vesting früh klären.
  4. Professionelle Verwahrung: Treasury-Richtlinie und Mehrfachfreigaben von Anfang an.
  5. Kennzahlen: Nutzung, Umsätze und On-Chain-Daten nachvollziehbar aufbereiten.

Wie Kurse und Marktzyklen die Finanzierung beeinflussen, beschreibt der Beitrag über Kryptokurse und Startup-Finanzierung.

Praxisbeispiel: Zahlungs-Startup vor dem Verkauf

Ein kleines Startup bietet eine Bezahllösung für Onlinehändler, die Zahlungen in Stablecoins abwickelt. Ein Zahlungsdienstleister zeigt Kaufinteresse. In der Due Diligence fragt der Käufer nach der regulatorischen Einordnung, der Verwahrung der Treasury und der Rechtekette am Code. Weil das Team früh eine Multi-Signature-Lösung eingeführt, Freelancer-Verträge mit Rechteübertragung geschlossen und alle Token-Zusagen dokumentiert hat, kann es die Fragen schnell beantworten. Offene Punkte zur Erlaubnispflicht werden im Kaufvertrag über Garantien geregelt.

Häufige Fragen

Was sind digitale Assets?

Digitale Assets sind Vermögenswerte, die nur in digitaler Form existieren, zum Beispiel Kryptowährungen, Token, NFTs oder tokenisierte Rechte. Im weiteren Sinne zählen auch Domains, Software oder Datenbestände dazu.

Welche Wallet eignet sich für Unternehmen?

Für Unternehmen sind Lösungen mit Mehrfachfreigaben und Rollenrechten oder ein regulierter Verwahrer meist besser geeignet als einfache Wallet-Apps für Privatnutzer.

Brauchen Web3-Startups einen eigenen Token?

Nein. Viele erfolgreiche Unternehmen finanzieren sich zunächst klassisch und führen einen Token erst ein, wenn er eine klare Funktion im Produkt hat.

Wie werden digitale Assets beim Unternehmensverkauf bewertet?

Liquide Kryptowerte werden meist zum Marktwert angesetzt, oft mit Abschlägen für Sperrfristen oder geringe Handelbarkeit. Token-Verpflichtungen und regulatorische Risiken fließen in Kaufpreis und Garantien ein.

Fazit

Digitale Assets können den Wert eines Web3-Startups steigern oder zum Risiko im Exit werden. Entscheidend sind eine saubere Token-Struktur, die Einhaltung von MiCAR, professionelle Verwahrung und lückenlose Dokumentation. Wer diese Punkte ab dem ersten Tag ernst nimmt, verhandelt beim Verkauf aus einer stärkeren Position.

Quellen

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