Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro im Monat. Sie ist zum 1. Januar 2026 von 556 Euro gestiegen, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wurde. Für Gründer und kleine Unternehmen, die Aushilfen beschäftigen, und für alle, die selbst nebenbei einen Minijob haben, ändern sich damit Verdienst, Stunden und Abgaben.
In diesem Artikel findest du alle wichtigen Zahlen zur Minijob-Grenze 2026, die Regeln für das gelegentliche Überschreiten, die Abgrenzung zum Midijob und die Kosten für Arbeitgeber. Außerdem erfährst du, was ab 2027 gilt.
Minijob-Grenze 2026: die Zahlen im Überblick
| Wert | 2025 | 2026 | 2027 (angekündigt) |
|---|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde | 12,82 Euro | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
| Minijob-Grenze pro Monat | 556 Euro | 603 Euro | 633 Euro |
| Jahresverdienst bei regelmäßigem Entgelt (12 Monate) | 6.672 Euro | 7.236 Euro | 7.596 Euro |
| Jahresgrenze inkl. gelegentlichem Überschreiten (14 Monatswerte) | 7.784 Euro | 8.442 Euro | 8.862 Euro |
Quelle der Werte für Mindestlohn und Verdienstgrenze ist unter anderem die Deutsche Rentenversicherung. Die Jahreswerte sind daraus berechnet.
Wie wird die Minijob-Grenze berechnet?
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie soll eine Beschäftigung von rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.
Für die Minijob-Grenze 2026 ergibt sich: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit, ohne dass ein eigenes Gesetz nötig ist.
Minijob-Grenze 2026: wie viele Stunden?
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das rund 43 Stunden im Monat (603 ÷ 13,90 = 43,4). Zahlst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Bei 15 Euro Stundenlohn sind es zum Beispiel etwa 40 Stunden.
Beachte auch Branchenmindestlöhne, etwa in Gebäudereinigung oder Dachdeckerhandwerk. Sie gelten auch für Minijobber und können höher liegen als der allgemeine Mindestlohn.
Minijob-Grenze überschreiten: was erlaubt ist
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze ist unschädlich. Typische Fälle sind Krankheitsvertretungen oder kurzfristige Zusatzschichten. Dabei gelten zwei Bedingungen:
- Das Überschreiten ist innerhalb eines Zeitjahres in höchstens zwei Kalendermonaten erlaubt.
- Der Verdienst in diesen Monaten darf höchstens das Doppelte der Grenze betragen, 2026 also 1.206 Euro.
Daraus ergibt sich für 2026 eine maximale Jahressumme von 8.442 Euro. Planbare Mehrarbeit oder regelmäßige Sonderzahlungen wie ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld zählen nicht als unvorhersehbar. Sie werden auf das regelmäßige Entgelt umgelegt.
Wie oft darf man die Minijob-Grenze 2026 überschreiten?
In höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten, und nur, wenn das Überschreiten nicht planbar war. Wird die Grenze häufiger oder vorhersehbar überschritten, endet der Minijob, und es entsteht ab diesem Zeitpunkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, häufig im Midijob-Bereich.
Midijob: der Übergangsbereich ab 603,01 Euro
Liegt das regelmäßige Entgelt über der Minijob-Grenze 2026, beginnt der sogenannte Übergangsbereich, oft Midijob genannt. Er reicht von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat.
Im Midijob besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Arbeitnehmerbeiträge starten aber niedrig und steigen bis zur Obergrenze gleitend auf den vollen Satz. Der Übergang vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung wird so abgefedert.
Für Arbeitgeber bedeutet ein Midijob mehr Verwaltungsaufwand, denn die Meldungen laufen über die Krankenkasse des Beschäftigten statt über die Minijob-Zentrale. Dafür erwerben Midijobber vollwertige Ansprüche in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, was die Stelle für Bewerber attraktiver machen kann.
Ist der Minijob 2026 steuerfrei?
Für Beschäftigte ist ein Minijob bis zur Grenze von 603 Euro in der Regel steuerfrei, weil der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent übernimmt. Alternativ kann der Arbeitgeber nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen; dann hängt die Steuer von der Steuerklasse ab.
In der Sozialversicherung sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent des Verdienstes, bei 603 Euro also rund 21,71 Euro. Wer darauf verzichten will, kann sich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen, verliert dann aber Rentenansprüche.
Minijobber einstellen: Kosten und Pflichten für Gründer
Für Startups und kleine Unternehmen sind Minijobber eine flexible Möglichkeit, Spitzen abzudecken. Billig sind sie nicht: Arbeitgeber zahlen bei gewerblichen Minijobs Pauschalabgaben und Umlagen von insgesamt rund 31 Prozent (genau ca. 31,17 Prozent inklusive Pauschsteuer).
| Abgabe (gewerblicher Minijob) | Satz | Betrag bei 603 Euro |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 15 % | 90,45 Euro |
| Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten) | 13 % | 78,39 Euro |
| Pauschsteuer | 2 % | 12,06 Euro |
| Umlagen U1 (0,80 %), U2 (0,22 %) und Insolvenzgeldumlage (0,15 %) | zusammen 1,17 % | ca. 7,06 Euro |
| Summe | ca. 31,17 % | ca. 187,96 Euro |
Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Umlagesätze können sich zum Jahreswechsel ändern; maßgeblich sind die aktuellen Werte der Minijob-Zentrale. Für Minijobs in Privathaushalten gelten niedrigere Abgaben.
Pflichten als Arbeitgeber
- Anmeldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale vor Arbeitsbeginn
- Schriftlicher Arbeitsvertrag mit Stundenzahl und Lohn
- Aufzeichnung der Arbeitszeiten
- Mindestlohn einhalten, auch bei Pauschalvergütung
- Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewähren, wie bei anderen Beschäftigten
Bestehende Verträge mit festem Monatslohn musst du bei steigender Grenze nicht automatisch ändern. Prüfe aber, ob Stundenzahl und Lohn zusammen noch dem Mindestlohn entsprechen. Wie du Lohnabrechnung und Personalverwaltung digital organisierst, beschreibt der Beitrag Personalverwaltung im Startup. Für eine saubere Belegablage hilft der Artikel Digitale Buchhaltung und GoBD.
Alternative: kurzfristige Beschäftigung
Neben dem Minijob mit Verdienstgrenze gibt es die kurzfristige Beschäftigung. Sie eignet sich zum Beispiel für Saisonarbeit, Messen oder einmalige Projekte. Entscheidend ist hier nicht der Verdienst, sondern die Dauer: Die Beschäftigung ist im Kalenderjahr auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt und muss von vornherein befristet sein.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, darf aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Das heißt, sie darf für die Person keine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Bei Arbeitsuchenden oder Personen in Elternzeit ist das häufig problematisch. Die monatliche Verdienstgrenze spielt für diese Form keine Rolle, der Mindestlohn gilt aber trotzdem.
Für Gründer mit unregelmäßigem Personalbedarf kann eine Kombination sinnvoll sein: ein oder zwei Minijobber für die laufende Unterstützung und kurzfristig Beschäftigte für Spitzen. Kläre die Einordnung vor Arbeitsbeginn mit der Minijob-Zentrale oder deiner Steuerberatung.
Was sich 2027 ändert
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Arbeitgeber sollten schon im Herbst 2026 prüfen, ob bestehende Minijobs mit Stundenvereinbarung dann noch unter der Grenze bleiben oder ob Lohn und Stunden angepasst werden müssen. Welche Finanzthemen Gründer generell nicht aufschieben sollten, liest du im Beitrag Finanzentscheidungen, die Gründer nicht aufschieben sollten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 Euro im Monat. Bei regelmäßigem Verdienst sind das 7.236 Euro im Jahr.
Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind es rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Muss ich auf einen Minijob 2026 Steuern zahlen?
Als Beschäftigter in der Regel nicht, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 Prozent übernimmt. Rechnet er nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab, kann je nach Steuerklasse Lohnsteuer anfallen.
Wie oft darf man die Minijob-Grenze überschreiten?
Unvorhersehbar in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten, jeweils bis zum Doppelten der Grenze.
Darf ich als Selbstständiger zusätzlich einen Minijob haben?
Ja. Einnahmen aus Selbstständigkeit werden nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet. Sie müssen aber in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Mehr dazu im Beitrag Steuern als Selbstständiger.
Fazit
Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro und ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro gekoppelt. Minijobber können damit rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ein unvorhersehbares Überschreiten ist in zwei Monaten pro Jahr möglich. Arbeitgeber zahlen bei gewerblichen Minijobs rund 31 Prozent an Pauschalabgaben und Umlagen und sollten sich auf die nächste Erhöhung auf 633 Euro ab 2027 vorbereiten. Bei Einzelfragen helfen die Minijob-Zentrale und die Steuerberatung.
