Wer die Forschungszulage beantragen will, bekommt vom Staat einen Teil seiner Ausgaben für Forschung und Entwicklung zurück, unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn macht. Die steuerliche Förderung gibt es in Deutschland seit 2020. Sie steht Unternehmen jeder Größe und Branche offen, vom Software-Startup bis zum Maschinenbauer.
Anders als bei klassischen Förderprogrammen gibt es keine Stichtage und keine Themenvorgaben. Dafür ist das Verfahren zweistufig: Zuerst bestätigt eine Bescheinigungsstelle, dass dein Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist, danach setzt das Finanzamt die Zulage fest.
In diesem Artikel erfährst du, wie hoch die Förderung Stand Oktober 2026 ist, welche Kosten zählen, wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft und welche Fehler du vermeiden solltest.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist im Forschungszulagengesetz (FZulG) geregelt. Gefördert werden Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Entscheidend ist, dass ein Projekt neues Wissen schafft, mit technischer oder wissenschaftlicher Unsicherheit verbunden ist und systematisch geplant wird. Routinearbeiten, reine Anpassungen oder Marktforschung fallen nicht darunter.
Die Zulage wird nach Ablauf des Wirtschaftsjahres auf die Steuerschuld angerechnet. Ist die Zulage höher als die Steuer, wird der Rest ausgezahlt. Genau deshalb ist sie für junge Unternehmen in der Verlustphase interessant. Speziell auf Gründer zugeschnitten ist unser Beitrag zur Forschungszulage für Startups.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler. Eine Mindestgröße oder ein bestimmtes Unternehmensalter gibt es nicht. Auch ein Startup im ersten Geschäftsjahr kann die Forschungszulage beantragen, wenn es ein förderfähiges Vorhaben durchführt.
Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Förderungen. Die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich mit Projektförderungen kombinieren, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Wer also bereits Zuschüsse aus einem Programm des Bundes oder der Länder erhält, kann die Forschungszulage beantragen, muss die bereits geförderten Kosten aber herausrechnen. Einen Überblick über weitere Programme gibt etwa unser Beitrag zur Förderung für Gründerinnen 2026.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Der Fördersatz beträgt nach § 4 FZulG 25 Prozent der Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte beantragen, also insgesamt 35 Prozent. Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt:
| Zeitraum der Aufwendungen | Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage |
|---|---|
| 1.7.2020 bis 27.3.2024 | 4 Mio. Euro |
| 28.3.2024 bis 31.12.2025 | 10 Mio. Euro |
| ab 1.1.2026 | 12 Mio. Euro |
Für ein KMU ergibt sich ab 2026 damit eine theoretische Zulage von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich gilt eine beihilferechtliche Obergrenze von 15 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben, in die auch andere staatliche Beihilfen für dasselbe Projekt eingerechnet werden.
Welche Kosten zählen?
Nach § 3 FZulG sind folgende Aufwendungen förderfähig:
- Personalkosten: lohnsteuerpflichtige Arbeitslöhne der Beschäftigten im F&E-Projekt zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- Eigenleistung: Einzelunternehmer können 100 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde ansetzen, höchstens 40 Stunden pro Woche; für Mitunternehmer gilt das entsprechend
- Auftragsforschung: 70 Prozent des Entgelts für Aufträge, die nach dem 27. März 2024 vergeben wurden (vorher 60 Prozent)
- Wirtschaftsgüter: Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich im Vorhaben genutzt werden
- Gemeinkostenpauschale: für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen wurden, 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen
Gerade die Pauschale und der höhere Stundensatz für Eigenleistungen machen das Instrument seit 2026 auch für kleine Teams attraktiver.
Forschungszulage beantragen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorhaben beschreiben und Bescheinigung beantragen
Der Antrag auf Bescheinigung läuft vollständig digital über das Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dort beschreibst du das Vorhaben: Ziel, Stand der Technik, technische Risiken, geplantes Vorgehen, Zeitraum und beteiligte Personen. Die BSFZ prüft nur inhaltlich, ob es sich um Forschung und Entwicklung handelt, nicht die Höhe der Kosten.
Schritt 2: Kosten dokumentieren
Während des Projekts erfasst du Arbeitszeiten, Personalkosten, Aufträge und Anschaffungen projektbezogen. Eine saubere Stundenerfassung je Mitarbeiter und Vorhaben ist die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag beim Finanzamt.
Schritt 3: Forschungszulage beim Finanzamt beantragen
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres stellst du mit der Bescheinigung den Antrag auf Festsetzung beim zuständigen Finanzamt, elektronisch über ELSTER. Darin gibst du die förderfähigen Aufwendungen an. Das Finanzamt setzt die Zulage fest und rechnet sie bei der nächsten Steuerveranlagung an.
Schritt 4: Nachweise aufbewahren
Das Finanzamt kann Belege, Stundenzettel und Verträge anfordern, auch im Rahmen einer Betriebsprüfung. Bewahre alle Unterlagen geordnet auf.
Die Bescheinigung kann auch für laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben beantragt werden. Wer die Forschungszulage beantragen möchte, kann das deshalb grundsätzlich auch rückwirkend für vergangene Wirtschaftsjahre tun, solange die steuerlichen Fristen noch offen sind. Kläre den konkreten Zeitraum mit deiner Steuerberatung.
Selbst machen oder Dienstleister beauftragen?
Viele Unternehmen stellen den Antrag selbst, oft mit Unterstützung ihrer Steuerberatung. Das lohnt sich, wenn das Projekt klar abgegrenzt ist und Zeiten ohnehin erfasst werden. Daneben gibt es spezialisierte Beratungen, Kanzleien und Softwareanbieter, die beim Dokumentieren und Beantragen helfen. Ein Beispiel ist die börsennotierte innoscripta SE, die mit ihrer Plattform Clusterix F&E-Aktivitäten und förderfähige Kosten dokumentiert und laut eigener Website bei der Antragstellung begleitet; mehr dazu unter Forschungszulage mit innoscripta beantragen.
Vergleiche bei externen Anbietern vor allem das Honorarmodell (Pauschale, Stundensatz oder Erfolgsbeteiligung), die Haftung bei Ablehnung oder Betriebsprüfung und den Umgang mit vertraulichen Projektdaten. Erfolgshonorare können einen erheblichen Teil der Zulage aufzehren, sind dafür aber ohne Vorabkosten.
Typische Fehler beim Antrag
- Zu allgemeine Projektbeschreibung: Die BSFZ braucht konkrete technische Fragestellungen und Risiken, keine Marketingtexte.
- Fehlende Abgrenzung: Normale Produktentwicklung und Routinearbeiten werden mit F&E vermischt.
- Lückenhafte Stundenerfassung: Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt Personalkosten nicht an.
- Doppelförderung: Kosten, die bereits über andere Förderprogramme bezuschusst werden, dürfen nicht erneut angesetzt werden.
- Fristen übersehen: Rückwirkende Anträge sind nur möglich, solange die Festsetzung noch offen ist.
Praxisbeispiel: Software-Startup
Ein Startup mit vier Entwicklern arbeitet an einem neuen Verfahren zur automatischen Fehlererkennung in Produktionsdaten. Ob der Ansatz funktioniert, ist zu Projektbeginn offen. Die Personalkosten der Entwickler im Projekt betragen im Jahr 300.000 Euro, dazu kommt ein Forschungsauftrag an eine Hochschule über 50.000 Euro.
Vereinfacht gerechnet: 300.000 Euro Personalkosten plus 70 Prozent von 50.000 Euro ergeben 335.000 Euro. Bei einem 2026 begonnenen Vorhaben kommt die Pauschale von 20 Prozent hinzu, die Bemessungsgrundlage steigt auf 402.000 Euro. Als KMU erhält das Startup 35 Prozent, also rund 140.700 Euro. Da es noch Verluste schreibt, wird die Zulage ausgezahlt. Das Beispiel ist vereinfacht und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist die Forschungszulage?
Eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz. Sie wird auf die Steuer angerechnet oder ausgezahlt, wenn keine Steuer anfällt.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 Prozent. Ab 2026 beträgt die Bemessungsgrundlage höchstens 12 Millionen Euro pro Jahr.
Ist die Forschungszulage steuerpflichtig?
Nein. Nach dem Forschungszulagengesetz gehört die Zulage nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Sie mindert außerdem nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Kann ich die Forschungszulage beantragen, wenn ich keinen Gewinn mache?
Ja. Ist die Zulage höher als die festgesetzte Steuer, wird der Unterschied ausgezahlt. Das macht sie für Startups besonders interessant.
Fazit
Die Forschungszulage ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für innovative Unternehmen, weil sie themenoffen ist und auch ohne Gewinn ausgezahlt wird. Mit den Verbesserungen ab 2026 lohnt sie sich für kleine Teams noch mehr. Wer die Forschungszulage beantragen will, sollte Projekte klar als Forschung und Entwicklung beschreiben, Arbeitszeiten von Anfang an sauber erfassen und Dienstleister nur nach sorgfältigem Vergleich beauftragen. Weitere Finanzierungswege zeigt unser Überblick zur Start-up-Finanzierung 2026, steuerliche Grundlagen erklärt der Beitrag zu GmbH-Steuern.
