Die Einkommensteuer für Selbstständige funktioniert anders als bei Angestellten: Niemand behält sie automatisch vom Gehalt ein. Du ermittelst deinen Gewinn selbst, zahlst Vorauszahlungen ans Finanzamt und gibst jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Wer das unterschätzt, erlebt im zweiten Geschäftsjahr oft eine teure Überraschung.
Dieser Leitfaden erklärt, wie die Einkommensteuer bei Selbstständigen berechnet wird, welche Freibeträge und Steuersätze 2026 gelten, wann Vorauszahlungen fällig sind und wie du Rücklagen richtig planst. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, gibt dir aber das nötige Grundverständnis.
Einkommensteuer für Selbstständige: Wer zahlt sie?
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Einkommensteuerpflichtig sind daher Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Ihr Gewinn wird in der privaten Steuererklärung versteuert.
Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG zahlen dagegen Körperschaftsteuer. Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zahlst du Einkommensteuer nur auf dein Gehalt (als Lohnsteuer) und auf Ausschüttungen (meist über die Abgeltungsteuer). Mehr dazu im Beitrag GmbH Steuern.
Als Selbstständiger erzielst du je nach Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb (Gewerbetreibende). Für die Einkommensteuer ist das zunächst gleich, für die Gewerbesteuer aber entscheidend.
Wie wird die Einkommensteuer bei Selbstständigen berechnet?
Die Berechnung läuft in drei Schritten:
- Gewinn ermitteln: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
- Zu versteuerndes Einkommen bilden: Alle Einkünfte werden zusammengerechnet, etwa Gewinn plus Gehalt aus einer Teilzeitstelle oder Mieteinnahmen. Davon ziehst du Sonderausgaben (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge) und außergewöhnliche Belastungen ab.
- Tarif anwenden: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet. Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Rechenbeispiel: Einkommensteuer für Selbstständige
Eine alleinstehende Freiberuflerin erzielt 70.000 Euro Umsatz (netto) und hat 15.000 Euro Betriebsausgaben. Ihr Gewinn beträgt also 55.000 Euro.
Davon zieht sie Sonderausgaben ab, etwa 9.000 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und 5.000 Euro für eine Basisrente. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt damit bei rund 41.000 Euro.
Auf diesen Betrag wird der Tarif angewendet. Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Bereich bei rund 30 Prozent, der Durchschnittssteuersatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen nur bei etwa einem Fünftel. Die genaue Zahl liefert der BMF-Rechner. Das Beispiel zeigt: Die Einkommensteuer für Selbstständige hängt stark davon ab, welche Ausgaben und Vorsorgebeiträge du geltend machst.
Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz
Freiberufler und die meisten kleinen Gewerbetreibenden ermitteln den Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine Bilanz mit doppelter Buchführung ist für Gewerbetreibende erst Pflicht, wenn sie mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen, sowie für eingetragene Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Wie du Belege sauber führst, erklärt der Beitrag zur digitalen Buchhaltung nach GoBD.
Einkommensteuer für Selbstständige 2026: Tarif und Freibeträge
Der Tarif ist progressiv: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro (Grenzsteuersatz). Der Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen liegt immer deutlich darunter.
| Zone (Alleinstehende, 2026) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag) | 0 % |
| ab 12.349 Euro | steigend von 14 % bis 42 % |
| ab knapp 70.000 Euro | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| ab 277.826 Euro | 45 % („Reichensteuer“) |
Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge, der Grundfreibetrag liegt dann 2026 bei 24.696 Euro. Der Solidaritätszuschlag fällt nur noch bei höheren Einkommen an: 2026 erst, wenn die Einkommensteuer bei Alleinstehenden mehr als 20.350 Euro beträgt (Freigrenze, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro).
Die genaue Steuer für dein zu versteuerndes Einkommen berechnet der kostenlose Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Für eine erste Abschätzung ist er ein guter Einstieg, um die Größenordnung der Steuerlast zu ermitteln; die individuelle Veranlagung bildet er aber nicht ab.
Was Selbstständige absetzen können
Die Pauschalen für Arbeitnehmer, etwa der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, gelten nur für Einkünfte aus einer Anstellung. Selbstständige setzen stattdessen ihre tatsächlichen Betriebsausgaben ab, zum Beispiel:
- Büromiete, Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale,
- Computer, Software, Telefon und Internet (anteilig),
- Fahrtkosten, Reisekosten und Fahrzeugkosten,
- Fortbildungen, Fachliteratur, Beratungskosten,
- betriebliche Versicherungen und Werbekosten.
Private Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben, können aber als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch für Beiträge zur Basisrente; Optionen vergleicht der Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige.
Vorauszahlungen und Steuererklärung
Nach der Gründung füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und schätzt dort deinen Gewinn. Auf dieser Basis kann das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.
Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Nach Ablauf des Jahres gibst du die Einkommensteuererklärung elektronisch ab, etwa über Mein ELSTER oder mit Steuersoftware. Die EÜR reichst du als Anlage ein. Die Frist für nicht beratene Steuerpflichtige ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberatung gelten längere Fristen.
Die typische Falle im zweiten Jahr
Viele Gründer schätzen ihren Gewinn anfangs niedrig oder zahlen keine Vorauszahlungen. Nach der ersten Steuererklärung kommt dann die Nachzahlung für das erste Jahr – und gleichzeitig setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest, teils rückwirkend für bereits vergangene Quartale. So können auf einen Schlag Beträge fällig werden, die einer doppelten Jahressteuer nahekommen.
Die Lösung: Plane die Einkommensteuer für Selbstständige von Anfang an ein und lege einen festen Anteil jeder Einnahme zurück. Je nach Gewinnhöhe sind 25 bis 35 Prozent des Gewinns ein verbreiteter Richtwert für Einkommensteuer und Soli, bei hohen Gewinnen auch mehr. Melde dem Finanzamt außerdem freiwillig höhere Gewinne, damit die Vorauszahlungen angepasst werden. Weitere Tipps für den Start gibt der Beitrag Steuern als Selbstständiger im ersten Jahr.
Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, wenn ihr Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Freiberufler sind davon nicht betroffen.
Damit Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht doppelt belastet werden, wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet, nämlich mit dem 4,0-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags. Bei einem Hebesatz bis etwa 400 Prozent gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch weitgehend aus. Details erklärt der Beitrag zur Gewerbesteuer.
Tipps: Einkommensteuer für Selbstständige planen
- Separates Steuerkonto: Rücklagen nicht auf dem Geschäftskonto liegen lassen, sondern getrennt parken.
- Laufende Buchhaltung: Monatlich buchen statt einmal im Jahr – so siehst du deinen Gewinn und die zu erwartende Steuer.
- Investitionen planen: Größere Anschaffungen wirken sich über Abschreibungen auf den Gewinn aus. Steuerliche Gestaltung sollte aber nie der einzige Grund für eine Investition sein.
- Vorsorge nutzen: Beiträge zur Basisrente und Krankenversicherung senken das zu versteuernde Einkommen.
- Steuerberatung früh einbinden: Gerade im ersten Jahr lohnt sich eine Beratung, auch um die passende Rechtsform zu prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige?
Selbstständige zahlen denselben Tarif wie alle Steuerpflichtigen. 2026 bleiben bei Alleinstehenden 12.348 Euro steuerfrei, danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 bis 42 Prozent, ab 277.826 Euro gilt der Satz von 45 Prozent. Der Durchschnittssteuersatz liegt deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Wie wird die Einkommensteuer bei Selbstständigen berechnet?
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus EÜR oder Bilanz. Zusammen mit anderen Einkünften und nach Abzug von Sonderausgaben ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, auf das der Tarif nach § 32a EStG angewendet wird.
Gibt es einen offiziellen Einkommensteuer-Rechner für Selbstständige?
Das Bundesfinanzministerium bietet einen kostenlosen Rechner für die tarifliche Einkommensteuer. Du gibst das zu versteuernde Einkommen ein, also den Gewinn nach Abzügen, nicht den Umsatz.
Wie viel sollte ich für die Einkommensteuer zurücklegen?
Ein gängiger Richtwert sind 25 bis 35 Prozent des Gewinns. Rechne mit deinen tatsächlichen Zahlen nach, sobald die ersten Monate gebucht sind.
Fazit
Die Einkommensteuer für Selbstständige verlangt vor allem Eigenverantwortung: Gewinn sauber ermitteln, Vorauszahlungen einplanen, Rücklagen bilden und die Steuererklärung pünktlich abgeben. Wer den Tarif und die typische Nachzahlungsfalle kennt, vermeidet Liquiditätsengpässe. Für deine individuelle Situation, etwa bei der Wahl der Rechtsform oder hohen Gewinnen, ist eine Steuerberatung sinnvoll.
